Ausführlicher Bericht zur Tagung “Gewalt gegen Kinder und Jugendliche”

“Eine längst überfällige Zwischenbilanz” zur Aufarbeitung institutioneller Gewalt gegen Minderjährige zu ziehen – darin bestand das Ziel der Tagung “Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Zum Stand der Aufarbeitungsforschung in Bayern”. Auf Einladung der Evangelischen Akademie Tutzing und der Katholischen Stiftungshochschule München kamen am 13. und 14. Dezember 2023 Forschende, Betroffene und Vertreter:innen der für das Unrecht verantwortlichen Institutionen in der Tutzinger Rotunde zusammen.

Vor 22 Jahren brachte der “Boston Globe” den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche in Boston ans Licht – mit weltweiten Auswirkungen. Seitdem rücken die Gewalt und Grenzverletzungen, die Kinder und Jugendliche in Einrichtungen verschiedener Träger erleiden mussten, stärker in die öffentliche Wahrnehmung. Verfahren wurden etabliert, um das geschehene Unrecht herauszuarbeiten und anzuerkennen, die Verursachenden in die Verantwortung zu nehmen sowie durch Aufarbeitung und Wiedergutmachung ansatzweise Gerechtigkeit herzustellen. Einer zügigen, unabhängigen und lückenlosen Aufarbeitung stehen allerdings Hindernisse im Weg, wie zum Beispiel diese:

  1. Die “Täter:innenorganisationen” selbst leiten die Verfahren und bestimmen die Rahmenbedingungen für die Anerkennung, Aufarbeitung und Wiedergutmachung des von ihnen verursachten Unrechts.
  2. Hieraus ergeben sich Probleme bei der Umsetzung der Standards von Unabhängigkeit und Partizipation bei der Aufarbeitung, mit denen Forschende und Betroffene konfrontiert sind.
  3. Betroffene werden marginal an den Verfahren beteiligt, obwohl sie diese überhaupt erst angestoßen haben.
  4. Weder die Gesamtzahl der Betroffenen noch die Zahl der verantwortlichen Träger und Einrichtungen lässt sich konkret bestimmen.

Ausgehend von diesem Status quo bestand das Ziel der Tagung “Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Zum Stand der Aufarbeitungsforschung in Bayern” (Infos zum Programm hier abrufbar) darin, eine Zwischenbilanz über die Aufarbeitungsforschung in Bayern ab 1946 zu ziehen sowie daraus Empfehlungen für den Umgang mit den Ergebnissen und für zukünftige Forschung abzuleiten. Die Tagung gliederte sich in fünf thematisch geclusterte Panels, einen Exkurs zu partizipativer Forschung und eine gemeinsame Abschlussdiskussion. Die Panels setzten sich aus multidisziplinären Kurzimpulsen zusammen, die einen perspektivenreichen Überblick über die Aufarbeitung in Bayern schufen.

Mangelnde Unabhängigkeit als ein grundsätzliches Problem

Panel I führte in den aktuellen Stand der Aufarbeitungsforschung ein und erörterte zentrale Fragestellungen aus historischer, psychosozialer und juristischer Perspektive. Prof. Dr. Annette Eberle von der Katholischen Stiftungshochschule München resümierte die Geschichte der Aufarbeitungsforschung in Bayern ab 1946. Sie betonte, dass die Anerkennung des geschehenen Unrechts Leben verändere. Heute würden wir die Vorgeschichte von morgen schreiben. Ihre Kollegin Prof. Dr. Susanne Nothhafft leitete das “Recht auf Aufarbeitung” durch den Staat aus dem Völkerrecht ab. Hierzu sei im Bundestag ein Gesetz in Arbeit. Prof. Dr. Heiner Keupp, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in München, verwies einerseits auf Fortschritte in der Aufarbeitungsforschung und zeigte andererseits Lücken und Kritikpunkte auf. Zum Beispiel stehe eine Aufarbeitung im katholischen Piusheim im Landkreis Ebersberg sowie im erzbischöflichen Internat in Traunstein noch aus. Weiterhin kritisierte er die mangelnde Unabhängigkeit als ein grundsätzliches Problem der Aufarbeitungsforschung: Die für das Unrecht verantwortlichen Institutionen beauftragen und finanzieren die Aufarbeitung durch wissenschaftliche Einrichtungen oder Anwaltskanzleien, weshalb die Forschenden und Expert:innen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Auftraggebern stünden.

Panel II konzentrierte sich auf die Aufarbeitung durch staatliche Verfahren. Dr. Uwe Kaminsky vom Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin der Berliner Charité teilte historische Befunde aus der Aufarbeitungsforschung im Kontext des Fonds Heimerziehung und stellte deren Relevanz für Betroffene heraus. Ihm zufolge schaffe historische Forschung Deutungshorizonte und biete somit den Kontext für die Einordnung individueller Leiderfahrungen. Dr. Nils Löffelbein vom Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf stellte Begleitstudien zur Aufarbeitung in der Psychiatrie und Behindertenhilfe im Kontext der Stiftung “Anerkennung und Hilfe” vor. Er nannte unter anderem dysfunktionale Strukturen in den verantwortlichen Institutionen und die chronische Unterfinanzierung als maßgebliche Ursachen für die Entstehung von Gewalt. Da die Mitwirkung dieser Institutionen in der Aufarbeitung auf Freiwilligkeit basiere, sei die Forschung stets auf die Kooperationsbereitschaft der Einrichtungen und Träger angewiesen. Dr. Felix Berth vom Deutschen Jugendinstitut München beleuchtete die Aufarbeitung in Säuglingsheimen. Diese Institutionen, ebenso wie Kindererholungsheime, Anstalts- und Förderschulen seien in der Aufarbeitung bislang vernachlässigt worden. Amelie Gläßer und Jagoda Hoppel von der Bayerischen Beratungsstelle für Menschen mit Heimerfahrung in der Kindheit und Jugend teilten Einblicke in ihre Arbeit mit Betroffenen aus der Kinder- und Jugendfürsorge, der Behindertenhilfe, den psychiatrischen Einrichtungen sowie den Kur- und Erholungsheimen. Sie stellten ihre Beiträge zur individuellen Aufarbeitung mit den Betroffenen und zur überindividuellen Aufarbeitung der Heimvergangenheiten heraus. Weiterhin präsentierten sie Ergebnisse der Zusammenarbeit mit Betroffenen in einem paritätischen Beirat.

Auf Augenhöhe mit kirchlichen Institutionen

Panel III fokussierte die Aufarbeitung durch Kirche und Orden. Dr. Robert Köhler, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses “Unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Ordensgemeinschaften” aus München, gab einen Einblick in die Arbeit mit 14 von ca. 100 betroffenen Ordensgemeinschaften. Herausforderungen sind das Akquirieren von Teams, die Aufarbeitung durchführen und die Beurteilung von Aufarbeitungsprojekten, da es keinen beim UBSKM etablierten Kriterienkatalog gibt, der die gesellschaftliche Erwartung an Aufarbeitung abbildet. Die Trierer Historikerin und Politikwissenschaftlerin Dr. Ulrike Winkler stellte Studien zur Diakonie Neuendettelsau (seit 2019 Diakoneo) und der Rummelsberger Diakonie vor. Sie betonte die Notwendigkeit, Betroffene und ehemalige Mitarbeitende der verantwortlichen Institutionen systematisch in die Aufarbeitungsforschung einzubeziehen. Bei den Betroffenen handele es sich um Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen und es sei, nicht zuletzt vor dem Paradigma der Inklusion, unabdingbar, diese in das Forschungsgeschehen einzubeziehen. Dr. Martin Pusch von der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl befasste sich mit drei Aspekten des im Auftrag der Erzdiözese München und Freising erstatteten Gutachtens: Verantwortlichkeit, systemische Ursachen und Empfehlungen. Pusch machte deutlich: Wenn der Auftraggeber definiere, was Maßstab der Verantwortlichkeitsprüfung sei, liege bei diesem auch die Deutungshoheit über das Geschehen. Er sprach sich im kirchlichen Kontext strikt gegen eine Beschränkung der Verantwortlichkeitsprüfung auf eine rein juristische Perspektive aus. Der bis vor Kurzem und mitunter heute noch in Deutschland propagierten Theorie von vermeintlichen Einzeltätern trat er unter Verweis auf systemische Ermöglichungs- bzw. Begünstigungsfaktoren entgegen. Er empfahl unter anderem die Einrichtung von Opferhilfestellen, die personell und finanziell adäquat ausgestaltet werden sollten, um auf Augenhöhe mit der Institution Kirche agieren zu können.

Betroffene beteiligen

In einem Exkurs gaben Helga Dill und Dr. Peter Caspari vom Münchner Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) gemeinsam mit Christiane Lange und Horst Eschment, Betroffene und Co-Forschende in einer Teilstudie des IPP, Einblicke in die Betroffenenpartizipation in wissenschaftlichen Aufarbeitungsprozessen. Das Team ist Teil des Forschungsverbunds “ForuM – Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland”, dessen Ergebnisbericht am 25.01.2024 erwartet wird. In der partizipativen Forschung gestalten Forschende aus wissenschaftlichen Einrichtungen und Betroffene als Co-Forschende den Forschungsprozess gemeinsam. Hierdurch wird die einzigartige Perspektive der Betroffenen eingebunden. Kritisiert wurde allerdings, dass die Co-Forschenden ihre Rolle ehrenamtlich ausüben und sie häufig zu spät in den Forschungsprozess miteinbezogen werden. Neben der strukturellen Absicherung von Betroffenenpartizipation wird in künftigen Forschungsprojekten die Schärfung der Rollen und Aufgaben von “Institutsforschenden” und betroffenen Co-Forschenden notwendig sein.

Forderung nach Fonds und Aufarbeitungsgesetz

Panel IV widmete sich Gesetzesinitiativen im Bayerischen Landtag. Ein Aufarbeitungsgesetz soll das Recht der Betroffenen auf Aufarbeitung festlegen und die verantwortlichen Institutionen zu einer unabhängigen Aufarbeitung verpflichten. Vorbild dafür kann zum Beispiel das Schweizer Bundesgesetz für die Aufarbeitung (2016) sein. Gabriele Triebel, Mitglied des Bayerischen Landtags und Sprecherin für Bildung, Religion und Erinnerungskultur der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, arbeitet aus der Opposition heraus an einer Gesetzesinitiative und sammelte Anregungen, um sie in den Landtag einzubringen. Ihr zufolge solle der Freistaat Bayern Verantwortung übernehmen, sodass die Aufarbeitung nicht länger ehrenamtlich tätigen Expert:innen und Betroffenen aufgebürdet wird. Um die Kosten der Aufarbeitung und Entschädigung zu finanzieren, solle ein Fonds eingerichtet werden, in den verantwortliche Institutionen einzahlen. Auch Prof. Dr. Keupp forderte eine stärkere Beteiligung des Staats an der Aufarbeitung. Da der Staat seinen Schutzauftrag nicht erfüllt habe, trage er eine Mitverantwortung für die Gewalt gegen Minderjährige. Richard Kick, Sprecher des Unabhängigen Betroffenenbeirats der Erzdiözese München und Freising, unterstützte die geplante Gesetzesinitiative. Dagegen kritisierte er die bayerische Staatsregierung, die, abgesehen von der Einrichtung einer Lotsenstelle, bislang weitgehend untätig geblieben sei. Anstatt institutionelles Versagen anzuerkennen, berufen sich CSU und Freie Wähler auf das Versagen von Einzelpersonen, das strafrechtlich verfolgt werden solle, so Kick. Außerdem mahnte er, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche umfassend zu betrachten und, neben Kirche, auch sämtliche Bildungseinrichtungen und Sportvereine einzubeziehen. Für die zukünftige Aufarbeitung forderte die Einrichtung von Betroffenenräten, die mit Rechten, z. B. einem Veto-Recht in Gremien, und finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Als Erfolg wertete Kick, dass auf die Initiative des Betroffenenbeirats hin ein Missbrauchs-Mahnmal in der Münchner Frauenkirche entstehen soll. Dieses Mahnmal soll an das Leid erinnern, das die katholische Kirche verursacht und lange zu vertuschen versucht hat.

Panel V beinhaltete Perspektiven für Erinnerungskultur und Archivarbeit. Die Historikerin Dr. Angelika Censebrunn-Benz von der Gedenkstätte “Geschlossener Jugendwerkhof Torgau” benannte die Spätfolgen ehemaliger Heimkinder, die in dem dem Projekt “Lebensgeschichtliche Datenbank DDR-Heimkinder” identifiziert wurden. Sie verwies auf die gesamtgesellschaftliche Aufgabe mit diesen Spätfolgen umzugehen und zeigte Möglichkeiten auf, heute konkret Hilfestellungen zu leisten, unter anderem durch eine Handreichung für Pflegepersonal. Der Betroffenenvertreter Rudolf Kastelik betonte die Bedeutung von Orten der Erinnerung. Der Weg hin zu einer Erinnerungskultur sei lang, mühsam und erfordere vereinte Kräfte von Arbeitskreisen und Betroffenenbeiräten. Mut machten ihm erfolgreich etablierte Erinnerungsstätten wie das Kloster Ettal oder die Loburg. Dr. Laura Pachtner vom Archiv der Erzdiözese München und Freising verwies auf die Relevanz von Archivarbeit. So wird die archivische Überlieferung von Heimeinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit kirchlicher Beteiligung auf dem Gebiet der der Erzdiözese München und Freising in einem aktuellen Projekt gesichert und nach Möglichkeit zugänglich gemacht. Nach dem Vorbild solcher Projekte können Orte der Anerkennung und Erinnerung für Betroffene und Gesellschaft geschaffen werden. Diese Orte dienen als unabhängige Anlaufstellen und ermöglichen einen gesamtgesellschaftlichen Dialog über Erfahrungen von Unrecht und dessen Aufarbeitung. Außerdem wurde vorgeschlagen, die Gewalt gegen Minderjährige in die Lehrpläne von Schulen und politischen Bildungseinrichtungen unter Beteiligung von Betroffenen aufzunehmen.

Konkrete Anforderungen für Gesetz formuliert

In einer gemeinsamen Abschlussdiskussion wurden die Handlungsfelder und nächsten Schritte zusammengefasst, die in der Tagung als wesentlich identifiziert wurden:

Die Initiative für ein bayerisches Gesetz zur Aufarbeitung der Gewalt gegen Minderjährige wurde von allen Seiten begrüßt. Dieses Aufarbeitungsgesetz soll Rahmenbedingungen festlegen, in denen Aufarbeitung strukturell und personell unabhängig von den verantwortlichen Institutionen und nach professionellen Standards erfolgen kann. Mit der Aufarbeitung sollen eine Anerkennung und Entschädigung des geschehenen Unrechts einhergehen. Die Verjährungsfrist bei Missbrauch, Misshandlungen und Folter von Kindern und Jugendlichen im Strafrecht soll abgeschafft werden. Die praktische Umsetzung des Aufarbeitungsgesetzes kann durch eine Stiftung unterstützt werden. Ihre Kompetenzen soll ein Stiftungsgesetz definieren. Zu diesen zählen unter anderem der Zugang zu Akten und Archiven, die Beratung und Unterstützung von Betroffenen, Entschädigungszahlungen, die wissenschaftliche Aufarbeitung, Erinnerungskultur und Öffentlichkeitsarbeit. Teil der Stiftung sollen auch eine unabhängige Aufarbeitungskommission und ein Betroffenenrat sein. Um eine finanzielle Grundlage für die Stiftungsarbeit zu schaffen, soll ein Fonds eingerichtet werden.

Verbesserte Strukturen sollen die Unabhängigkeit der Betroffenenräte von den verantwortlichen Institutionen gewährleisten: Unabhängigen und selbstverwalteten Betroffenenräten sollen angemessene Ressourcen, eine finanzielle Vergütung, Supervision und fachliche Begleitung zur Verfügung gestellt werden. Ehrenamtliche Arbeit in der Aufarbeitung sollte freigestellt werden (vgl. freiwillige Feuerwehr, Schöffenwesen). Für die Stärkung der Selbstorganisation der Betroffenen wurde eine bundesweite Vernetzung der Betroffenenbeiräte und die Gründung eines Vereins angeregt. Dieser biete eine von staatlichen Stellen und Trägereinrichtungen unabhängige Anlaufstelle.

Unterstützung der Betroffenen im alltäglichen Leben und Bedarf für weitere Forschung

Um die Betroffenen in ihrem alltäglichen Leben zu unterstützen, wäre eine Sensibilisierung des Personals im Gesundheits- und Pflegebereich hilfreich. Der Vertrauensverlust und die Vermeidung von Ärzten, Pflege- und Heimpersonal aufgrund des erfahrenen Unrechts können durch Aufklärung und Weiterbildung von Akteur:innen in diesen Systemen verringert werden.

Aus der Zwischenbilanz der Aufarbeitungsforschung leitet sich ein Bedarf an einer länderbezogenen Untersuchung des missbräuchlichen Einsatzes von Medikamenten bei Kindern und Jugendlichen in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen ab. Als Orientierung können die von den Landesregierungen in Niedersachsen und Nordrhein-Westphalen initiierten Studien dienen.

Zusammengefasst veranschaulichte die Tagung in der Tutzinger Rotunde, wie fruchtbar die Zusammenarbeit zwischen Forschenden, Betroffenen und verantwortlichen Institutionen in der Aufarbeitung der Gewalt gegen Minderjährige gestaltet werden kann.

Dr. Nadja Bürgle
Studienleitung für Soziales und Bildung
Wirtschaft und Arbeitswelt, Nachhaltige Entwicklung

Pressebericht:

“Experten fordern ein Recht auf Aufarbeitung” von Bernd Kastner in der Süddeutschen Zeitung vom 17. Dezember 2023: hier lesen

Bild: Die Rotunde – Auditorium der Evangelischen Akademie Tutzing. Hier fand auch die Tagung “Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Zum Stand der Aufarbeitungsforschung in Bayern” im Dezember 2023 statt. (Foto: Heike Rost)

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