Migrationsforscher Mathias Beer fordert Bundesbehörde und Gesetz für Zuwanderung

In dem Beitrag “Deutschland und seine ‘Flüchtlingsfrage'” für den Rotunde-Blog der Evangelischen Akademie Tutzing beleuchtet der Tübinger Forscher die gegenwärtige Situation in Deutschland im Lichte der Vergangenheit. Aufnahme und Integration von Migranten seien etwas, das gelingen könne – aber nicht zwangsläufig passiert. Es brauche bestimmte Voraussetzungen.

Deutschlands Flüchtlingsfrage der Gegenwart sei ein Kapitel der deutschen Zuwanderungsgeschichte, die mit der Aufnahme der deutschen Flüchtlinge und Vertriebenen in der so genannten Stunde Null ihren Anfang genommen habe, so Dr. habil. Mathias Beer in seinem Beitrag für die Evangelische Akademie Tutzing. 12,5 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene seien bedingt durch den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen nach Deutschland gekommen. Langfristig betrachtet habe die Integration funktioniert und positive Folgen gehabt – sowohl für die deutsche Gesellschaft als auch für die Menschen, die damals nach Deutschland gekommen waren.

Jedoch habe diese Integration vom Staat bestimmte Anstrengungen verlangt. Eine davon war ein Integrationsministerium, wie es in Form des Bundesvertriebenenministerium zwischen 1949 und 1969 bestanden habe. Auch habe das Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz in der frühen Bundesrepublik klare Rahmenbedingungen gesetzt. Ein weiterer Faktor: die Zeit. “Auch bei den deutschen Vertriebenen erstreckt sich die Integration auf mindestens drei Generationen. Deren schnelle Integration ist ein Mythos”, so Beer.

Betrachte man die Geschichte, sei es wahrscheinlich, “dass die Folgen der gegenwärtigen Flüchtlingsfrage ein Experiment mit sicher noch höheren Anforderungen, auf jeden Fall mit einer noch deutlich längeren Dauer und auch offenem Ausgang sein wird”, prognostiziert der Forscher. Für dieses Experiment gelte es, klare Rahmenbedinungen zu setzen. Beer fordert aus diesem Grund nicht nur die Bürgerinnen und Bürger auf, “das Zusammenwachsen von Alt- und Neubürgern im Alltag zu leben”, sondern auch vom Staat konkrete Anstrengungen.

Beer schreibt: “Ein Land, das nach Jahrzehnten zu dem Schluss gekommen ist, ein Zuwanderungsland zu sein, braucht sowohl eine dafür zuständige Bundesbehörde und ein konsistentes Zuwanderungsgesetz.”

Den kompletten Beitrag lesen Sie in unserem Rotunde-Blog.

Der Beitrag ist zugleich Gastkolumne im Dezember-Newsletter der Evangelischen Akademie Tutzing. Er erscheint am 30. November 2020. Mehr dazu hier.

Der Autor ist Referent bei der Tagung “Deutschland in der Stunde Null” der Evangelischen Akademie Tutzing. Die Veranstaltung wird voraussichtlich als digitales Format stattfinden. Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

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