Antisemitismus bekämpfen – aber wie?

Charlotte Knobloch und Ludwig Spaenle enthüllen eine Mahn- und Gedenktafel in der Tutzinger Schlosskapelle und sprechen mit Schülerinnen und Schülern.

Freitag, 29. April 2022, 11.00 Uhr
Evangelische Akademie Tutzing

Judenfeindliche Darstellungen prägen nach wie vor das öffentliche Bild, wenn man etwa an die “Judensau”-Schmähplastik an verschiedenen Kirchen denkt. Hinzu kommen Darstellungen in der Kunst, wie etwa die “Ecclesia und Synagoga” – eine Darstellung, die sich auch in der Schlosskapelle der Evangelischen Akademie Tutzing findet.

“Wir wollen dieses umstrittene Bild, das der Erbauer der Schlosskapelle, der Kunsthändler Marczell von Nemes, in den 1920er Jahren einsetzen ließ, nicht länger unkommentiert lassen”, so Akademiedirektor Udo Hahn. “Mit einer Mahn- und Gedenktafel setzen wir ein Zeichen gegen Antisemitismus.”

Zur Vorstellung der Mahn- und Gedenktafel am Freitag, 29. April 2022 um 11.00 Uhr, laden wir Sie herzlich ein. Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Dr. Charlotte Knobloch, sowie der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe, Staatsminister a.D. Dr. Ludwig Spaenle Mdl, werden die Mahn- und Gedenktafel in der Schlosskapelle enthüllen.

Im Anschluss findet eine Gesprächsrunde zum Thema “Antisemitismus bekämpfen – aber wie?” statt, in der Schülerinnen und Schüler der Benedictus-Realschule Tutzing Dr. Charlotte Knobloch und Dr. Ludwig Spaenle befragen. Auch hierzu laden wir Sie gerne ein.

Hinweis zur Berichterstattung:

Eine Akkreditierung können Sie bis spätestens Donnerstag, 28. April, 12.00 Uhr per E-Mail an grass@ev-akademie-tutzing.de beantragen. Sollten Sie Interviewwünsche haben, teilen Sie das bitte mit.

Folgende Angaben benötigen wir von Ihnen:

  • Name, Vorname
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  • Angaben zur Tätigkeit (Redakteur/in, Fotograf/in, Kamerateam)
  • Nachweis über den Auftrag zur Berichterstattung der jeweiligen Redaktion / des jeweiligen Mediums
  • Geburtsdatum und Wohnort
  • Kopie des für das laufende Jahr gültigen Presseausweises einer ausstellungsberechtigten Organisation

Bitte beachten Sie: Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung möglich. Es gilt FFP2-Maskenpflicht am Platz.

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