… ENTSPRECHEND SEINEM VERSTÄNDNIS VON LEBENSQUALITÄT...
aus dem Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe (2020)
Nicht mehr alles machen, was geht und auch nicht mehr leben, so lange es geht: Weder das Technik- noch das Menschenmögliche soll das Handeln der Medizin leiten, sondern das Wohlergehen der Patient:innen.
Entwachsen aus den politischen und soziologischen Reformideen der 1970er Jahre ist die „gesundheitsbezogene Lebensqualität“ zum neuen Maßstab der Medizin geworden. Angesichts des großen technologischen Schubs drohte die Medizin, ihren Erfolg allein an biomedizinischen Markern abzulesen, dabei aber die Patient:innen aus dem Blick zu verlieren.
Seither stellt „Lebensqualität“ das subjektive Kriterium einer Behandlungsentscheidung dar: Die Patient:in kann entscheiden welche Maßnahmen im Rahmen des medizinisch Möglichen und Sinnvollen ergriffen werden sollen – und welche nicht (mehr). Dabei spielen individuelle Überzeugungen und Dispositionen eine Rolle: Wie viel Leid mag ich mir zumuten, wie viel kann ich aushalten? Was ist für mich noch ein lebenswertes Leben? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid hat dieses Kriterium 2020 ins Zentrum gestellt: „Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen“, sei zu respektieren.
Doch was ist Lebensqualität? Ihr höchst individueller Charakter macht es schwer, sie zu bestimmen. Kann ein Medizinsystem, das sich am Maßstab Lebensqualität orientiert, dessen Bestimmung allein dem Individuum überlassen? Kann man Lebensqualität messen? Schmerz ist mittlerweile gut messbar – aber das individuell empfundene Leiden? Spätestens bei Behandlungen, die ethisch abgewogen werden wollen, weil z.B. Güter knapp oder Kosten hoch sind, schleichen sich vermeintlich objektive Vorstellungen eines guten, lebenswerten Lebens ein. Wer entscheidet dann, was zumutbar ist? Und nach welchen Kriterien?
Was heißt hier Lebensqualität? Wir freuen uns, uns gemeinsam mit Ihnen auf die Suche nach Antworten zu begeben.
Pfr.i.R. Frank Kittelberger, Pastoralpsychologe, freier Mitarbeiter der Evangelischen Akademie Tutzing
Prof. Dr. Arne Manzeschke, Professor für Ethik und Anthropologie und Leiter des Instituts für Pflegeforschung, Gerontologie und Ethik (IPGE) an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, Leiter der Fachstelle für Ethik und Anthropologie im Gesundheitswesen der ELKB, Nürnberg
Pfr.in Anna-Katharina Stangler, Evangelische Klinikseelsorgerin am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München-Großhadern, stellv. Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für evangelische Krankenhausseelsorge in Bayern (ArGe), München
Pfr. Jörg Michael Thoma, Beauftragter für Altenheimseelsorge und Mitglied der Fachstelle „Spiritual Care“ der ELKB, München
Prof. Dr. Arne Manzeschke, Professor für Ethik und Anthropologie und Leiter des Instituts für Pflegeforschung, Gerontologie und Ethik (IPGE) an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, Leiter der Fachstelle für Ethik und Anthropologie im Gesundheitswesen der ELKB, Nürnberg
Pfr.in Anna-Katharina Stangler, Evangelische Klinikseelsorgerin am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München-Großhadern, stellv. Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für evangelische Krankenhausseelsorge in Bayern (ArGe), München
Pfr. Jörg Michael Thoma, Beauftragter für Altenheimseelsorge und Mitglied der Fachstelle „Spiritual Care“ der ELKB, München



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