LASSEN SICH WOHNRAUM, ENERGIE UND DIGITALES DEMOKRATISIEREN?
2021 stimmten in Berlin knapp 60 Prozent der Wählenden für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Aber was bedeutet Vergesellschaftung überhaupt? Die Tagung fragt nach Potenzial, Reichweite und möglichen Problemen des Konzepts – und nach seiner Anwendbarkeit auf unterschiedliche Güter.
Artikel 160 der Bayerischen Verfassung sieht vor, dass zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge „in der Regel“ in öffentlicher oder genossenschaftlicher Hand liegen sollen. Das scheint in besonderem Maße anschlussfähig zu sein an die Idee der Vergesellschaftung, die – anders als eine bloße Verstaatlichung – darauf zielt, das Wirtschaftsleben unter die Kontrolle der Allgemeinheit zu stellen
Vom Wohnraum über Boden und Energie bis hin zum Gesundheitswesen und digitalen Plattformen: Könnte Vergesellschaftung eine gerechte, demokratische und nachhaltige Wiederaneignung unserer Lebensbedingungen ermöglichen? Welche konkreten Formen sind denkbar, welche dekolonialen Perspektiven müssen mitgedacht werden, und was muss dabei kritisch diskutiert werden? Wie kann eine demokratische Eigentumspolitik für das 21. Jahrhundert aussehen?
Herzliche Einladung an den Starnberger See – zu Vorträgen, Workshops und Diskussionen aus Theorie und Praxis.
Katharina Hirschbrunn Studienleiterin für Wirtschaft und Arbeitswelt, Nachhaltige Entwicklung, Evangelische Akademie Tutzing
Dr. des. Niklas Angebauer Carl von Ossietzky Universität Oldenburg & Assoziierter des DFG-Sonderforschungsbereichs „Strukturwandel des Eigentums“
Dr. Rabea Berfelde Centre for Social Critique, Humboldt-Universität zu Berlin





