Tutzinger Erklärung
aus Anlass des
Patientenforums Medizinethik
„Patientenrechte
– Bürgerrechte“
am 18./19.2.2004 in der
Evangelischen Akademie Tutzing
Patientenrechte und Bürgerrechte gelten durch Vereinbarung oder Gesetz. Sie gewährleisten Einbeziehung und Beteiligung und leben durch ihre öffentliche Wahrnehmung. Diese ist Aufgabe aller Akteure im Gesundheitswesen.
Aus diesen Gründen richtet das Tutzinger Forum die folgenden Wünsche, Erwartungen und Forderungen an Gesellschaft und Staat, verantwortliche gesellschaftliche und politische Akteure, Einzelne und Gruppen:
1.
Der öffentliche
Diskurs über die Gesundheit und die Verfassung des Gesundheitssystems sollte
offener, vielfältiger und differenzierter geführt werden. Eine machtpolitische
Instrumentalisierung der Debatte über Grundsatz- und Detailfragen der
gesundheitlichen Versorgung stört die Gesprächskultur und verstellt die
Möglichkeit vernünftiger Kompromissbildungen.
Der
Diskurs über gesundheitliche Detail- und Systemfragen sollte aus seiner auf
Wahlen orientierten Befangenheit gelöst und auf längerfristiges
gesellschaftliches Lernen angelegt werden. Wer über Gesundheitsfragen in
Wahlperioden nachdenkt, verfehlt die notwendige Rationalität und Nachhaltigkeit
gesellschaftlicher und politischer Kompromissbildung. Gesellschaftliches Lernen
erfordert die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Versicherten und der
Patientinnen und Patienten. Ohne die Beteiligung dieser Gruppen von Betroffenen
und Akteuren wird demokratische Mitwirkung auf Wahlen zur Repräsentation
reduziert. Echte Beteiligungsmöglichkeiten hingegen sind eine wichtige
Ergänzung von Wahlen und vergrößern die Chancen zum vorbehaltslosen Diskurs,
zum sachbezogenen Streit und zur Einigung.
2.
Die Verfassung des
Gesundheitssystems hat über das bisher Erreichte hinaus von und für Bürgerinnen
und Patienten
- die Information,
- die Qualität der Leistungen
gesundheitlicher Versorgung,
- die Beteiligung an Entscheidungen im
Gesundheitssystem sowie
- die Rechtssituation
zu verbessern und fort zu entwickeln.
Information, Qualität, Beteiligung und rechtliche
Verankerung dieser Werte sind aus der Sicht des Tutzinger Patientenforums
Medizinethik die wichtigsten Ziele, die in einem Gesundheitssystem zu
gewährleisten sind. Ihnen gilt unsere besondere Aufmerksamkeit.
3.
Information, Beratung und Transparenz über das Angebot
an, den Zugang zu und die Qualität von medizinischen Leistungen und Leistungen
des Versorgungssystems sollten erweitert; ihre Qualität sollte verbessert werden.
Sowohl die individuelle Information und Beratung von
Patientinnen wie die allgemeine Information von Bürgern sollte übersichtlicher,
verständlicher und strukturierter gestaltet werden; zugleich sollte sie ein
breiteres Spektrum umfassen und einen leichteren Zugang ermöglichen. Die Qualität
dieses Angebots sollte verbessert, seine Transparenz gesteigert werden. Die
individuelle Beratung durch die Ärzteschaft über den Nutzen und die Risiken von
Behandlungsmöglichkeiten sowie Behandlungsalternativen, sollte unaufgefordert
erfolgen und sich auf das Wesentliche konzentrieren. Öffentliche
Informationssysteme sollten qualitätszertifiziert sein; diese Zertifizierung
sollte auch von ihrer Eignung für die Nutzer und deren Mitwirkung abhängig
gemacht werden. Ein qualifiziertes Informationssystem setzt die Beteiligung der
Bürger an seiner Entwicklung und Ausführung voraus. Die vorhandenen
verschiedenen Informationssysteme sollten zusammengeführt, jedenfalls ein
Informationsaustausch zwischen ihnen herbeigeführt werden, um eine optimale
Qualität für die Bürger und Patientinnen zu erreichen.
4.
Die Qualität der
Leistungen gesundheitlicher Versorgung sollte auf einem hohen Niveau zu
leistungsgerechten Preisen gewährleistet werden.
Eine anbieterunabhängige Qualitätsbewertung aller
Produkte und Leistungen gesundheitlicher Versorgung ist erforderlich, um aus
der Fülle der Angebote die optimale Qualität und Wirtschaftlichkeit auswählen
zu können. Hohe Qualität zu vertretbaren Preisen setzt die vergleichende
Bewertung der Leistungen im Versorgungssystem voraus. Die Gewährleistung hoher
Leistungsqualität ist die beste Risikoprävention und erspart Regulierungskosten.
Risikoprävention und Risikoverminderung sind besser als Schadensausgleich.
5. Lernen
aus Fehlern sichert Qualität
Eine veränderte „Kultur“ des Umgangs mit und des Lernens aus Fehlern ist eine der zukünftig wichtigsten Voraussetzungen der Gewährleistung der Qualität medizinischer Leistungen. Irrtümer und Fehler geschehen in der medizinischen Forschung und Praxis ebenso wie in anderen Bereichen. Es besteht eine Neigung, Fehler zu verbergen, Aufklärung zu erschweren und dadurch notwendige Lernprozesse zu beschränken. Der mögliche Vertrauensverlust für die Medizin wiegt schwer. Die Orientierung an Schuld und Strafe behindert mitunter eine offene Kultur des Umgangs mit Fehlern. Pilotprojekte zeigen, dass die Auseinandersetzung mit Fehlern gelernt werden muss und kann. Solche Projekte sollten ausgeweitet und gefördert werden.
6.
Die Beteiligung an Entscheidungen im Gesundheitssystem
sollte ausgebaut werden.
Die gegenwärtig vorherrschende
„Beratungsbeteiligung“ von Bürgergruppen im Gesundheitssystem sollte in eine
„Entscheidungsbeteiligung“ fortentwickelt werden („dritte Bank“). Dies setzt
die Fortentwicklung der Patienten- und Bürgerinnenorganisationen voraus. Es
setzt aber auch voraus, dass die Finanzierung der Organisationen deren
Unabhängigkeit gewährleistet und der Aufgabe angemessen ist. Beteiligung sollte
auf allen Ebenen des Gesundheitssystems eingerichtet werden.
7.
Die Gewährleistung von individuellen und systembezogenen
Patienten- und Bürgerrechten sollte verbessert und fortgeschrieben werden.
Es ist zu prüfen, ob ein Patienten- und Bürgerinnenrechtegesetz initiiert
werden sollte. Ein solches Gesetz könnte einerseits eine Rechtssicherheit im
Grundsatz und andererseits eine Fortentwicklung individueller und systemischer
Patientinnen- und Bürgerrechte gewährleisten. Dort könnten individuelle Rechte
von Patienten auf Information und Qualität sowie Beteiligungsrechte für
Bürgerinnen im Grundsatz und perspektivisch geregelt, die Voraussetzungen einer
menschlichen Sterbebegleitung, der Wirksamkeit von Patientenverfügungen klar
festgelegt und die Schadensregulierung verbessert werden.
8.
Die ethische Dimension der Diskussion besitzt ein
Integrationspotenzial, das zur Entwicklung einer gemeinsamen Sprache und zur
Verfolgung allgemeiner und konsensfähiger Zielsetzungen genutzt werden kann und
soll. Hierzu sollte eine breite Aufklärung und Förderung ethischer Kompetenz,
gerade im Gesundheitswesen, erfolgen.
Ethik ist die systematische Reflexion, kritische Überprüfung und Rechtfertigung
von moralischen Überzeugungen und Entscheidungen, aber auch von komplexen
Handlungen und gesellschaftlichen Praxisformen. Als solche ist sie auf das
Allgemeine und Verallgemeinerbare ausgerichtet und damit auf die vernünftige
Verständigung und Einigung zwischen den Dialogpartnern unter Achtung von deren
Rechten und Bedürfnissen. Angesichts der wachsenden Komplexität der
Gesellschaft – und auch des Subsystems Gesundheitswesen – sollte der Einzelne
auch den Überbau an Werten und Normen dieses zentralen gesellschaftlichen
Bereiches kompetent bedenken und beurteilen können. Nur so ist eine aktive
Beteiligung bei gleichzeitiger Eigenverantwortung und im Blick auf das Ganze möglich.
Vielfältige Erfahrungen zeigen, dass ethische Grundkompetenz in unterschiedlichen
Berufsausbildungen (z.B. Krankenpflege) oder Hochschulstudiengängen (z.B.
Medizin) gut vermittelt werden kann. Dies geschieht jedoch noch nicht
konsequent genug, zumal die bereits im Beruf Stehenden kaum erfasst werden.
Hier sind weiter gehende Fortbildungsmaßnahmen erforderlich. Aber auch die
Akteure und Betroffenen in eigener Sache bedürfen einer solchen ethischen
Grundkompetenz. Hier haben Politik und Bildungseinrichtungen eine Bringschuld,
der sie bisher zu wenig nachkommen. Insbesondere die Fähigkeit zum „gemeinsamen
Diskurs auf Augenhöhe“ zwischen professionellen Experten des Gesundheitswesens
einerseits und Patienten, ihren Angehörigen als Akteuren oder Betroffenen in
eigener Sache andererseits, wird nicht ausreichend und gezielt genug gepflegt,
wie es einer offenen Gesellschaft anstünde. Dies zu verändern, ist nicht Luxus,
sondern stellt ein dringendes Erfordernis dar für unsere vor schwierigen
Verteilungsfragen stehende Gesellschaft. Dafür sollten wir das
Integrationspotenzial der Ethik nutzen.
Es ist das Ziel des Tutzinger Patientenforums Medizinethik, zu einer ethisch begründeten rechtlichen Institutionalisierung von Patienten- und Bürgerinnenbeteiligung beizutragen. Wir fordern die Verantwortlichen zu entsprechendem Handeln auf und werden die weitere Entwicklung beobachten und begleiten. Wir werden die Tutzinger Erklärung fortschreiben und stehen für den Dialog gerne zur Verfügung.
gez.:
Prof. Dr. Dieter Hart, Institut für Gesundheits- und Medizinrecht, Fachbereich Rechtswissenschaft, Universität Bremen
Prof. Dr. Stella Reiter-Theil, Institut für Angewandte Ethik und Medizinethik, Medizinische Fakultät, Universität Basel
Dr. Christoph Meier, Evangelische Akademie Tutzing
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